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   BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07   

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https://dejure.org/2009,8374
BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07 (https://dejure.org/2009,8374)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IX ZB 198/07 (https://dejure.org/2009,8374)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IX ZB 198/07 (https://dejure.org/2009,8374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung des Beschwerderechts eines Vereins im Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 34 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 34 Abs. 2
    Zulässigkeit der im eigenen Namen von Vorstandsmitgliedern eingelegten Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vereins

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 48/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Gesellschafters gegen die Eröffnung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07
    Auch der gesetzliche Vertreter ist nicht kraft eigenen Rechts zur Beschwerde befugt (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 48/08, Rn. 4; Jaeger/Müller, InsO § 15 Rn. 61; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl. § 15 Rn. 90; s. ferner HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 34 Rn. 8).

    Allerdings kann das Beschwerderecht der juristischen Person oder der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach Maßgabe des § 15 InsO von jeder Person wahrgenommen werden, die kraft Gesetzes zur Stellung eines Insolvenzantrags im Namen der Schuldnerin befugt ist (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008, aaO; MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO § 34 Rn. 56).

    Es steht der handelnden natürlichen Person nicht im eigenen Namen zu, sondern im Namen des Schuldners (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008, aaO; MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO § 15 Rn. 10).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82 ; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284; v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06, Rn. 3).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82 ; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284; v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06, Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82 ; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284; v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06, Rn. 3).
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